Freunde, wenn sich der gut situierte Autokäufer beim sonntäglichen Gang durch die Ausstellungshallen des lokalen Sportwagenhändlers in Zukunft an den letzten Kühlschrankkauf erinnert, dann hat das einen bestimmten Grund:
Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen
– kurz und knackig auch: Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV).
Diese wurde am Freitag durch den Bundesrat gewunken. Und immer wenn eine Idee aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommt und auf den Verbraucher und sein Wohl zielt, sollte man ganz genau hinschauen. Das BMWi möchte:
Mit der vorliegenden Änderungsverordnung […] die Effizienz der Fahrzeuge in veränderter und leichter verständlicher Form [darstellen] und um weitere, für die Kaufentscheidung des Verbrauchers relevante Informationen [ergänzen]
Die Lösung:
Einführung einer CO2-Effizienzskala, auf der der spezifische CO2-Effizienzwert des Fahrzeugs optisch gut wahrnehmbar dargestellt wird und Aufnahme weiterer, für die Kaufentscheidung des Verbrauchers relevante Angaben, die ebenfalls auf dem Hinweisschild und damit kompakt und optisch gut wahrnehmbar auf einem Kennzeichen dargestellt werden
Demnächst werden Neufahrzeuge mit den C02-Effizienzklassen A+ (das grüne Ökoparadies, absolut reines Gewissen) bis G (die tiefrote CO2-Vorhölle, 100% Klimawandelverantwortung) versehen und natürlich steckt der Teufel im Detail. Die neuen Effizienzklassen ergeben sich aus der prozentualen Abweichung der offiziellen CO2-Emissionen des Fahrzeugs von einem Referenzwert.
Der Witz: Der Referenzwert wird mit der Masse des Fahrzeuges addiert. Damit der Effekt nicht komplett verrückte Auswüchse zeigt, wird die Fahrzeugmasse gnädigerweise mit dem Faktor a (=0,08987) multipliziert.
Dennoch haben erste Modellrechnungen ergeben: Die bald nach Saudi-Arabien gehenden Kampfpanzer Leopard 2 würden wie ein VW Golf 1.4 noch mit der Effizienzklasse “E” versehen. Schwere SUVs von Porsche oder Audi landen in der Klasse “B”.
Der Bundesrat war sich diesen perversen Effekten vollends bewusst und konstatiert:
[...], dass die bei der Berechnung der Effizienzklasse zu berücksichtigende Masse der Fahrzeuge zu verzerrten Darstellungen und damit Verwirrungen der Verbraucher führen kann. Dass zum Beispiel schwere Geländewagen unter Umständen einer besseren CO2-Effizienzklasse zuzuweisen sind als Kleinwagen, könne dauerhaft nicht zur Akzeptanz der Verbrauchskennzeichnung beitragen.
Die Konsequenz ist aber natürlich nicht, dass man dem Gesetz der Verordnung () nicht zustimmt (die Mehrheit im Bundesrat liegt im Übrigen bei Rot-Grün), sondern dass man über eine verbindliche Änderung derselben dem BMWi wirklich ganz harte Auflagen macht:
Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Berechnungsgrundlagen für den Referenzwert, insbesondere Alternativen zur Bezugsgröße Masse, und den Anteil der zugelassenen Fahrzeuge in den Klassen insgesamt überprüfen und gegebenenfalls die Energieverbrauchskennzeichnung für Personenkraftwagen durch Änderung dieser Verordnung anpassen
Strategisches Kalkül? Vielleicht dachten sich die Sozialdemokraten im Bundesrat ja, dass man in drei Jahren die Regierung stellt und dem Unsinn dann medienwirksam selbst den Garaus machen kann. Die heilige deutsche Autoindustrie hatte im Übrigen keine Einwände gegen die Verordnungsnovelle.